Krippe - Krippenzuschuss

 

 

Mit Wirkung zum 1. Januar 2020 gewährt der Freistaat Bayern nun auch das Bayerische Krippengeld.

Damit bekommen Sie als Eltern bereits ab dem ersten Geburtstag Ihres Kindes mit monatlich bis zu 100 Euro pro Kind einen Zuschuss bei den Elternbeiträgen.

Das Bayerische Krippengeld erhalten nur Eltern, deren Einkommen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht übersteigt.

Es setzt voraus, dass das Kind in einer nach dem BayKiBiG geförderten Einrichtung betreut wird oder für das Betreuungsverhältnis in Tagespflege eine Förderung nach dem BayKiBiG erfolgt.

 

Einen entsprechenden Antrag finden Sie auf der Internetseite des zbfs.bayern.de